Allgemeine Teilnahme- und Nutzungsbedingungen (AGB) für Essenswert Oberland


1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen, die:

  • Lebensmittel von Essenswert Oberland annehmen,

  • Lebensmittel an Essenswert Oberland spenden,

  • sich als Helfer engagieren,

  • oder über die Website, per E-Mail, Signal/Telegram oder andere Kanäle Kontakt aufnehmen.

Essenswert Oberland ist eine rein private, ehrenamtlich organisierte Initiative ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Es besteht keine Vereins-, Unternehmens- oder Behördenstruktur.


2. Zweck der Initiative

Essenswert Oberland verfolgt ausschließlich folgende Zwecke:

  1. Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren

  2. Bedürftige Menschen diskret und direkt zu unterstützen

  3. Nachhaltigkeit und regionale Solidarität zu fördern

  4. Transparenz in allen Abläufen (inkl. optionaler Offenlegung von Finanz- und Spendendaten)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen oder regelmäßige Versorgung.


3. Lebensmittelspenden und -vergabe

3.1. Lebensmittel stammen überwiegend aus Überschüssen regionaler Händler, sowie von privaten Spendern.
3.2. Die Auswahl, Menge und Art der Lebensmittel variiert und hängt ausschließlich von Verfügbarkeit und Logistik ab.
3.3. Die Verteilung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Garantie für Vollständigkeit, Eignung oder Verträglichkeit.
3.4. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Produkte, Mengen oder regelmäßige Lieferungen.


4. Haftungsbegrenzung bei der Annahme von Lebensmitteln

Durch die freiwillige Annahme der Lebensmittel erklärt der Empfänger, dass:

  • Essenswert Oberland nicht für Schäden haftet, die aus der Verarbeitung, Zubereitung, Lagerung oder dem Verzehr entstehen,

  • einschließlich Unverträglichkeiten, Lebensmittelvergiftungen, MHD-Überschreitungen oder individueller Empfindlichkeiten,

  • soweit keine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.

Dies entspricht deutschem und österreichischem Haftungsrecht.

Der Empfänger trägt eigene Prüfpflicht, insbesondere bei:

  • empfindlichen Lebensmitteln (Fleisch, Fisch, Milchprodukte)

  • bereits geöffneten oder beschädigten Verpackungen

  • über dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) liegenden Artikeln


5. Helfer & ehrenamtliche Unterstützung

5.1. Helfer handeln ausschließlich freiwillig und unentgeltlich.
5.2. Es entsteht kein Beschäftigungsverhältnis, kein Anspruch auf Vergütung, Ersatz oder Versicherungsleistungen.
5.3. Helfer sind selbst verantwortlich für ihre persönliche Absicherung (z. B. Unfallversicherung).
5.4. Bei Einsätzen verpflichten sich Helfer zu respektvollem Umgang, Diskretion und Wahrung der Menschenwürde.


6. Geld- und Bitcoin-Spenden

6.1. Alle Spenden erfolgen freiwillig, ohne Gegenleistung und ohne steuerlichen Spendenabzug (da keine Gemeinnützigkeit nach AO).
6.2. Bitcoin-Spenden erfolgen endgültig und unwiderruflich (naturgemäß durch das Protokoll).
6.3. Auf Wunsch stellt Essenswert Oberland eine freiwillige Spendenbestätigung aus, jedoch keine Spendenquittung i.S.d. Steuerrechts.
6.4. Spender können auf Anfrage Transparenzberichte erhalten:

  • Hash-ID der Wallet

  • Übersicht der Bewegungen

  • Auflistung der Ausgaben

  • Belege soweit verfügbar

6.5. Essenswert Oberland verpflichtet sich, Spenden ausschließlich für:

  • Transportkosten

  • Betrieb des Kühlwagens

  • Ausrüstung

  • Verbrauchsmaterialien

  • direkte Hilfe für Bedürftige

zu verwenden.


7. Datenschutz & Vertraulichkeit

7.1. Persönliche Daten (z. B. Name, Adresse, Ernährungshinweise) werden nur verarbeitet, wenn sie freiwillig mitgeteilt werden.
7.2. Daten werden nicht weitergegeben, außer auf ausdrücklichen Wunsch oder gesetzlicher Pflicht.
7.3. Alle Helfer sind zu diskreter und vertraulicher Behandlung sensibler Informationen verpflichtet.
7.4. Es erfolgt keinerlei Datenverkauf, Marketing, Tracking oder Profiling.


8. Keine Rechtsansprüche / Ausschluss von Ansprüchen

Da Essenswert Oberland eine private Initiative ist, entstehen:

  • keine vertraglichen Ansprüche,

  • kein Anspruch auf Versorgung,

  • kein Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Regelmäßigkeit,

  • keine Schadensersatzansprüche außer bei grober Fahrlässigkeit.


9. Änderung der Bedingungen

Essenswert Oberland kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit anpassen.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.


10. Anwendbares Recht

Da die Initiative im bayerischen und tiroler Grenzgebiet tätig ist, gilt:

  • deutsches Recht (BGB, BDSG, DSGVO)

  • ergänzend österreichisches Recht (ABGB, DSG, TKG 2021)

Soweit zwingende Normen betroffen sind, gelten diese vorrangig.